Ein Ladepunkt ist ein elektrischer Anschluss mit mindestens allen sicherheitsrelevanten Einrichtungen, die zum Laden des Elektrofahrzeugs benötigt werden. An einem Ladepunkt wird das Fahrzeug mit dem Versorgungsnetz verbunden. Dabei kann nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit geladen werden. Eine Ladestation dagegen kann über mehrere Ladepunkte verfügen, um mehrere Fahrzeuge zur gleichen Zeit zu laden.
GEIG-Novelle 2026: Diese Ladeinfrastruktur-Pflichten gelten jetzt für Ihr Immobilien-Portfolio
Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), umgesetzt im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275, wurde im Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat
