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EPBD und GEIG: Neue Ladeinfrastruktur-Pflichten für die Gebäudewirtschaft

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD verschärft die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden deutlich und erweitert das deutsche Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) um strengere Vorgaben. Bis Ende Mai 2026 muss Deutschland die neuen Anforderungen durch eine GEIG-Novelle in nationales Recht umsetzen, wie von der Bundesregierung angekündigt. Für Gebäudeeigentümer, Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen bedeutet das: Wer jetzt nicht plant, riskiert kostspielige Nachrüstungen und rechtliche Versäumnisse.

Was ist die EPBD und warum betrifft sie die Gebäudewirtschaft?

Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist die EU-Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Während frühere Fassungen vor allem energetische Standards regelten, rückt die novellierte EPBD (in Kraft seit Mai 2024) nachhaltige Mobilität in den Fokus. Elektromobilität wird damit zum festen Bestandteil der Gebäudestandards – nicht mehr als Option, sondern als Pflicht. Die EPBD geht dabei deutlich über das bisherige GEIG hinaus: Sie fordert nicht nur Leitungsinfrastruktur (Leerrohre), sondern erstmals auch umfangreiche Vorverkabelung und eine wesentlich höhere Anzahl installierter Ladepunkte.

GEIG vs. EPBD: Was ändert sich konkret?

Das GEIG regelt seit 2021 die Mindestanforderungen an Ladeinfrastruktur in Deutschland. Die EPBD erweitert diese Vorgaben erheblich – und macht aus einem überschaubaren Mindeststandard eine anspruchsvolle Infrastrukturpflicht.

Neubauten von Nichtwohngebäuden

Bisherige GEIG-Regelung: Bei mehr als sechs Stellplätzen ist für jeden dritten Stellplatz Leitungsinfrastruktur bereitzustellen, plus mindestens ein Ladepunkt.

Neue EPBD-Anforderungen: Bei Neubauten mit mehr als fünf Stellplätzen gilt künftig:

  • Mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze (bei Bürogebäuden sogar pro zwei Stellplätze )
  • 50% aller Stellplätze müssen mit Vorverkabelung ausgestattet sein
  • Fahrradstellplätze für mindestens 15% der durchschnittlichen Nutzerkapazität​

Ein Rechenbeispiel: Ein neues Bürogebäude mit 50 Stellplätzen benötigt nach GEIG aktuell etwa 17 Leitungsanschlüsse und einen Ladepunkt. Nach EPBD werden 25 Stellplätze mit Vorverkabelung bzw. 25 Ladepunkte erforderlich.

Größere Renovierungen

Auch bei umfassenden Sanierungen greift die EPBD mit ähnlichen Anforderungen wie bei Neubauten. Ein Bürogebäude mit 70 Stellplätzen, das nach GEIG bisher für jeden fünften Stellplatz Leitungsinfrastruktur und einen Ladepunkt benötigte, muss nach EPBD 35 Stellplätze mit Vorverkabelung bzw. 35 Stellplätze mit Ladepunkten ausstatten.

Bestandsgebäude: Die große Herausforderung

Hier liegt die größte Verschärfung. Während das GEIG für bestehende Nichtwohngebäude mit über 20 Stellplätzen lediglich einen Ladepunkt bis Januar 2025 vorschrieb, fordert die EPBD ab 1. Januar 2027:

  • Mindestens ein Ladepunkt pro zehn Stellplätze oder
  • Vorverkabelung von mindestens 50% aller Stellplätze

Für öffentliche Gebäude gilt eine verlängerte Frist bis 1. Januar 2033, wobei eine Vorverkabelung für mindestens 50 % der Stellplätze ausreicht. Viele Bestandsimmobilien müssen damit in den kommenden Monaten erheblich nachgerüstet werden – eine logistische und finanzielle Herausforderung für die Gebäudewirtschaft.

Wohngebäude

Bei Wohngebäuden liegt der Fokus stärker auf vollständiger Vorverkabelung. Neubauten mit mehr als drei Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt sowie Vorverkabelung für mindestens 50% der Stellplätze bereitstellen, der restliche Anteil erhält Leitungsinfrastruktur. Das ist besonders für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen relevant, wo Mieter zunehmend Lademöglichkeiten erwarten.

Was bedeutet Vorverkabelung – und warum ist sie wichtig?

Die EPBD führt erstmals die Pflicht zur Vorverkabelung ein. Anders als einfache Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) umfasst Vorverkabelung bereits verlegte Kabel bis zum Stellplatz, sodass Ladepunkte ohne aufwändige Tiefbauarbeiten nachgerüstet werden können. Das senkt künftige Installationskosten erheblich und schafft Planungssicherheit für Mieter und Fuhrparkbetreiber, die auf funktionierende Ladeinfrastruktur angewiesen sind. Für die Gebäudewirtschaft bedeutet Vorverkabelung jedoch auch: höhere Initialinvestitionen, komplexere Elektroplanung und die Notwendigkeit eines skalierbaren Energiemanagements, um Lastspitzen zu vermeiden.

Deutschland, Österreich, Schweiz: Regionale Besonderheiten

Deutschland

Deutschland muss die EPBD bis 29. Mai 2026 durch eine GEIG-Novelle umsetzen. Die Bundesregierung hatte bereits im Masterplan Ladeinfrastruktur II angekündigt, neue EU-Vorgaben in das GEIG zu integrieren. Gebäudeeigentümer sollten davon ausgehen, dass die strengeren EPBD-Anforderungen ab Mitte 2026 verbindlich gelten – und bereits jetzt ihre Planungen entsprechend anpassen.

Österreich

Österreich hat ähnliche nationale Regelungen zur Ladeinfrastruktur in Gebäuden und ist ebenfalls verpflichtet, die EPBD bis Mai 2026 umzusetzen. Die Details der nationalen Umsetzung werden derzeit finalisiert, die Richtung ist jedoch klar: Auch österreichische Immobilienbesitzer müssen mit deutlich höheren Anforderungen an Vorverkabelung und Ladepunkte rechnen, insbesondere bei Neubauten und größeren Renovierungen.

Schweiz

Die Schweiz ist als Nicht-EU-Mitglied nicht direkt an die EPBD gebunden, orientiert sich jedoch traditionell an EU-Standards im Energiebereich. Mehrere Kantone haben bereits eigene Ladeinfrastruktur-Pflichten eingeführt, und es ist wahrscheinlich, dass sich die Schweiz mittelfristig an den EPBD-Vorgaben orientieren wird, um technische Kompatibilität und grenzüberschreitende Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Praxisbeispiel: Verwaltungsgebäude mit 80 Stellplätzen

Ein mittelgroßes Verwaltungsgebäude aus den 1990er Jahren mit 80 Stellplätzen steht vor einer größeren Fassadensanierung. Nach bisherigem GEIG wäre bei dieser Renovierung für jeden fünften Stellplatz Leitungsinfrastruktur erforderlich (16 Stellplätze) plus ein Ladepunkt. Nach EPBD müssen nun 40 Stellplätze mit Vorverkabelung ausgestattet und mindestens acht Ladepunkte installiert werden, was höhere Investitionen erfordert. Ohne intelligentes Lastmanagement würde die gleichzeitige Nutzung der Ladepunkte zudem die Netzanschlussleistung überlasten – ein typisches Szenario, das integrierte Energiemanagement-Lösungen erforderlich macht.

Wirtschaftliche Chancen statt Kostenfalle

Die EPBD-Anforderungen mögen zunächst nach Mehraufwand klingen, bieten der Gebäudewirtschaft aber auch klare wirtschaftliche Vorteile:

  • Zukunftssicherheit: Immobilien mit moderner Ladeinfrastruktur sind langfristig vermietbar und werthaltig.
  • Mieterzufriedenheit: Gerade gewerbliche Mieter mit E-Fuhrparks bewerten Lademöglichkeiten zunehmend als Standortfaktor.
  • Energiekosten: Kombiniert mit PV-Anlagen und intelligentem Lastmanagement lassen sich Betriebskosten senken.
  • FördermöglichkeitenVerschiedene Bundes- und Landesprogramme unterstützen den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden, solange die Umsetzungspflicht noch nicht greift.

Wer jetzt plant, kann Förderungen nutzen und schrittweise investieren. Wer abwartet, riskiert teure Nachrüstungen unter Zeitdruck ab 2027.

LADE bietet hierfür eine nahtlos integrierte Gesamtlösung aus Ladeinfrastruktur, intelligentem Energiemanagement und Cloud-Backend.
Wenden Sie sich bei Interesse gerne jederzeit an sales@lade.de.

Die richtige Lösung: skalierbar, integriert, zukunftsfähig

Für Gebäudeeigentümer und Hausverwaltungen ist entscheidend, dass Ladeinfrastruktur nicht als isoliertes Projekt betrachtet wird, sondern als Teil eines ganzheitlichen Energiemanagements. LADE bietet dafür eine vollständig integrierte Komplettlösung aus Hardware (Wallboxen), intelligentem Energiemanagement und Cloud-Backend – entwickelt für die Anforderungen von Wohnwirtschaft und Unternehmen. Das System ist von Anfang an skalierbar konzipiert: Sie starten mit der geforderten Mindestausstattung und erweitern bei Bedarf ohne komplexe Umbauten. Das integrierte Lastmanagement stellt sicher, dass auch bei vielen Ladepunkten die vorhandene Netzanschlussleistung optimal genutzt wird, ohne kostspielige Netzausbaumaßnahmen.

Handlungsempfehlungen für die Gebäudewirtschaft

  • Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welche Liegenschaften unter die EPBD-Anforderungen fallen (Neubauprojekte, geplante Renovierungen, Bestandsgebäude mit über 20 Stellplätzen).
  • Technische Planung: Prüfen Sie frühzeitig die verfügbare Netzanschlussleistung, berücksichtigen Sie dabei die Möglichkeiten eines umfassenden Energie- und Lastmanagements im Gebäude.
  • Fördermittel sichern: Nutzen Sie aktuelle Förderprogramme, bevor die gesetzliche Pflicht greift und Fördertöpfe ausgeschöpft sind.
  • Skalierbare Lösungen: Setzen Sie auf Systeme, die mit wachsenden Anforderungen mitwachsen – von der Erstausstattung bis zur vollständigen Elektrifizierung des Fuhrparks.

Fazit

Die EPBD-Richtlinie macht Ladeinfrastruktur zum verbindlichen Standard für die Gebäudewirtschaft. Die Anforderungen gehen weit über das bisherige GEIG hinaus und betreffen Neubauten, Renovierungen und ab 2027 auch zahlreiche Bestandsimmobilien. Gebäudeeigentümer und Hausverwaltungen sollten die verbleibenden Monate bis zur nationalen Umsetzung im Mai 2026 nutzen, um ihre Liegenschaften strategisch auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Mit der richtigen Planung und skalierbaren Technologielösungen wird aus der gesetzlichen Pflicht eine Investition in zukunftssichere, attraktive Immobilien. Bei spezifischen Fragen zur Umsetzung in Ihrem Portfolio lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit erfahrenen Anbietern integrierter Ladeinfrastruktur- und Energiemanagement-Lösungen.

Bei Fragen zur optimalen Lösung für Ihren Anwendungsfall steht Ihnen unser Sales-Team unter sales@lade.de gerne für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.